Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald, Offenland und Siedlungsgebiet
Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ergänzende Bestimmungen zu den bisherigen Verfügungen aufgrund der anhaltenden Trockenheit.
Details entnehmen Sie bitte der NEWS-Meldung vom 13.08.2026
Verfügung vom 2. Juli 2026 in Bezug auf das Badeverbot bleibt bestehen. Entnehmen Sie auch entsprechende Details auf der Homepage des Kanton Basellandschaft.