Neophyten
Einjähriges Berufkraut
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Neobiota
Die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Organismen (invasive Neobiota) ist in der Freisetzungsverordnung geregelt. Für deren Vollzug sind die Kantone zuständig. Die Verbreitung von Neobiota ist die Folge der Globalisierung und des Klimawandels.
Auf der Seite des Kantons Basel-Landschaft finden Sie umfassende Informationen zum Thema Neobiota.